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BVV 2027: Digitale Entgeltunterlagen – Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen

BVV-Pflicht
Die Digitalisierung der Personalverwaltung schreitet weiter voran. Für viele Arbeitgeber wird der 1. Januar 2027 zu einem wichtigen Stichtag: Mit dem Ende einer Übergangsregelung der Beitragsverfahrensverordnung (BVV)wird die elektronische Führung bestimmter Entgeltunterlagen für alle betroffenen Arbeitgeber verbindlich.

Wer bisher noch papierbasierte Entgeltunterlagen führt oder eine Befreiung von der elektronischen Führung genutzt hat, sollte sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigen. Die verbleibende Zeit bietet die Chance, Prozesse strukturiert zu digitalisieren und die Personalverwaltung zukunftssicher aufzustellen.

Was ist die BVV?

Die Beitragsverfahrensverordnung (BVV) regelt unter anderem, welche Entgeltunterlagen Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Sozialversicherung führen und aufbewahren müssen.

Bereits seit dem 1. Januar 2022 gilt grundsätzlich die Pflicht, die in der BVV genannten Entgeltunterlagen elektronisch zu führen. Unternehmen konnten sich jedoch bis Ende 2026 auf Antrag von dieser Verpflichtung befreien lassen. Diese Übergangsregelung endet zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 ist die elektronische Führung der betroffenen Entgeltunterlagen für alle betroffenen Arbeitgeber verbindlich.

Welche Unterlagen sind betroffen?

Zu den Entgeltunterlagen zählen beispielsweise:

  • Arbeitsverträge
  • Entgeltabrechnungen
  • Nachweise über Arbeitszeiten
  • Vereinbarungen zu Arbeitszeit und Vergütung
  • Sozialversicherungsrelevante Bescheinigungen und Nachweise
  • Weitere Dokumente, die für die Beitragsberechnung und Sozialversicherungsprüfung erforderlich sind

Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus der Beitragsverfahrensverordnung sowie den Grundsätzen der Deutschen Rentenversicherung.

Digitale Dokumente

Welche Vorteile bietet eine digitale Dokumentenverwaltung?

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung profitieren Unternehmen bereits heute von einer digitalen Personalverwaltung:

  • Schnelleres Auffinden von Dokumenten
  • Weniger Papier- und Archivkosten
  • Einfachere Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
  • Strukturierte und nachvollziehbare Ablage
  • Ortsunabhängiger Zugriff auf Unterlagen (je nach Berechtigung)
  • Effizientere Personalprozesse und weniger Verwaltungsaufwand

Gerade Unternehmen mit wachsenden Personalbeständen gewinnen dadurch wertvolle Zeit im Arbeitsalltag.

Digitale Personalverwaltung als Grundlage für moderne HR-Prozesse

Eine digitale Personalakte unterstützt Unternehmen dabei, Personaldokumente zentral, strukturiert und übersichtlich zu verwalten. Dadurch lassen sich Unterlagen schneller finden, Bearbeitungszeiten verkürzen und administrative Abläufe deutlich vereinfachen.

Je nach eingesetzter Lösung können Dokumente revisionssicher abgelegt, Zugriffsrechte klar gesteuert und Informationen standortübergreifend verfügbar gemacht werden. Das erleichtert nicht nur die tägliche Personalarbeit, sondern unterstützt auch die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.

Darüber hinaus schafft eine digitale Lösung für die Personalverwaltung die Grundlage für effizientere HR-Prozesse: von der Einstellung über die laufende Personalverwaltung bis hin zur Vorbereitung auf Prüfungen oder Auswertungen. Unternehmen profitieren so von mehr Transparenz, besserer Nachvollziehbarkeit und einer modernen, zukunftsfähigen Organisation ihrer Personalunterlagen.

Jetzt handeln statt unter Zeitdruck umstellen

Mit dem Auslaufen der Befreiungsmöglichkeit zum Jahreswechsel 2026/2027 sollten Unternehmen die verbleibende Zeit nutzen, um ihre Personalverwaltung zukunftssicher aufzustellen.

Die Digitalisierung der Personalunterlagen erfolgt nicht von heute auf morgen. Bestehende Dokumente müssen übernommen, Abläufe angepasst und Mitarbeitende eingewiesen werden. Wer frühzeitig startet, kann die Umstellung Schritt für Schritt umsetzen und vermeidet unnötigen Zeitdruck kurz vor Inkrafttreten der verpflichtenden Regelung.

Checkliste: Sind Sie bereits auf 2027 vorbereitet?

✓ Werden Entgeltunterlagen bereits digital geführt?

✓ Sind alle relevanten Dokumente zentral verfügbar?

✓ Können Unterlagen bei einer Betriebsprüfung kurzfristig bereitgestellt werden?

✓ Sind Zugriffsrechte geregelt?

✓ Werden Dokumente revisionssicher archiviert?

✓ Sind Ihre Personalprozesse bereits weitgehend digital organisiert?

Fazit

Die Digitalisierung der Entgeltunterlagen ist weit mehr als eine gesetzliche Verpflichtung. Sie bietet Unternehmen die Chance, ihre Personalverwaltung effizienter, transparenter und zukunftssicher aufzustellen. Wer frühzeitig handelt, schafft nicht nur die Voraussetzungen für die Anforderungen ab 2027, sondern profitiert dauerhaft von schlankeren Prozessen und einer modernen HR-Organisation.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um Ihre Personalprozesse fit für die Zukunft zu machen.

Sie möchten mehr erfahren oder eine digitale Personalakte in Ihrem Unternehmen einführen? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und praxisnah.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) sowie die Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung.


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